Ist Singen im mündlichen Abitur verpflichtend?

Prinzipiell sagt die Thüringer Schulordnung in §92, dass die mündliche Prüfung in Fächern wie Musik praktische Anteile enthalten kann. In den Durchführungsbestimmungen (§101) ist die Möglichkeit eingeräumt, die Dauer der mündlichen Prüfung von 20 auf 30 Minuten und die Vorbereitungszeit auf bis zu 40 Minuten zu verlängern.

Der Lehrplan Musik sieht sogar in Punkt 5.1 (Leistungseinschätzung) vor, dass "außerhalb der Schule erworbene Fähigkeiten [...] anzuerkennen [sind] und [...] das unterrichtliche Bewertungsergebnis positiv beeinflussen [können]".

Der KMK-Beschluss zu den einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Musik weitet dieses Feld nun noch mehr aus:

Als fachliche Anforderungen an die Abiturprüfung Musik werden sowohl der Bereich "Musik erschließen", als auch der Bereich "Musik gestalten" gefordert.

Das Gestalten kann dabei auf verschiedenste Arten und Weisen erfolgen (vokal, instrumental, medial, komponiert, improvisiert, vorbereitet, Blattspiel, interpretiert, persönlich gestaltet).

Du hast also als Musiklehrer:in die freie Wahl! Wünschenswert (aus Fachberatersicht) wäre in jedem Fall eine Dreiteilung der mündlichen Prüfung (also die Erweiterung des Vortrags und des Gesprächs um den praktischen Anteil). Die Ausgestaltung dieses praktischen Teils ist aber komplett dir, deiner Fantasie und deinem Unterricht überlassen. Ob das nun also das klassische Singen, etwas Instrumentales, etwas in der Gruppe Angeleitetes oder auch etwas digital Produziertes ist - probier es doch einfach mal aus und teile deine Erfahrungen in einer der nächsten Fortbildungen mit uns.

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