Die Thüringer Schulordnung (Gültigkeit ab 1. August 2024) bringt einige Neuerungen mit sich. Der Satz, dass "schriftliche, mündliche und praktische" Leistungen erbracht werden müssen wurde gestrichen. Stattdessen, steht nun, dass Leistungsnachweise erbracht werden müssen. Dabei hängt "die Art, die Zahl, der Umfang, die Schwierigkeit und die Gewichtung (...) [von der] jeweiligen Schulart, Klassenstufe, Anforderungsebene oder Kursart sowie der einzelnen Fächer" ab. Leistungsnachweise sind dabei "in Form von Klassenarbeiten und vergleichbaren komplexen Leistungen sowie in anderen Formen der Leistungsfeststellungen zu erbringen". An dieser Stelle haben wir also aufgrund der aufgeweichten Formulierung mehr Freiheit gewonnen und können durch die "vergleichbaren komplexen Leistungen" auch einen starken Fokus auf mündliche und praktische Leistungen legen. Nichtsdestotrotz schreibt der Lehrplan Musik (Endfassung März 2013) unter 5.1 Grundsätze zur Leistungseinschätzung, dass im Musikunterricht "mündliche, schriftliche und musikpraktische Leistungen bewertet" werden. Dass der Musikunterricht einen stärkeren Praxisbezug und -fokus aufweist, als andere Fächer ist nicht von der Hand zu weisen, jedoch sollte diese Dreiteilung im Großen und Ganzen durchaus berücksichtigt werden.