Muss man im Musikunterricht LKs schreiben?

Die Thüringer Schulordnung (Fassung vom 18.09.20) schreibt in § 58 vor, dass Schüler "schriftliche, mündliche und praktische" Leistungen erbringen müssen. Der Lehrplan Musik (Endfassung März 2013) schreibt unter 5.1 Grundsätze zur Leistungseinschätzung, dass im Musikunterricht "mündliche, schriftliche und musikpraktische Leistungen bewertet" werden. Dass der Musikunterricht einen stärkeren Praxisbezug und -fokus aufweist, als andere Fächer ist nicht von der Hand zu weisen, jedoch sollte diese Dreiteilung im Großen und Ganzen durchaus berücksichtigt werden.

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